Jede gewerbliche Website braucht bestimmte rechtliche Pflichtangaben. Welche das sind, hängt vom Land ab — und die Unterschiede sind größer als die meisten denken. Ein falsches oder fehlendes Impressum kann in Deutschland schnell eine Abmahnung nach sich ziehen, während in der Schweiz nicht einmal ein Cookie-Banner Pflicht ist.

In diesem Artikel geben wir einen praxisorientierten Überblick über die rechtlichen Anforderungen in fünf Märkten: Deutschland, Österreich, Schweiz, USA und UK.

Warum Legal Compliance ernst nehmen?

Das Abmahnwesen in Deutschland ist kein theoretisches Risiko. Allein im DSGVO-Bereich gab es 2025 über 400.000 Abmahnungen — viele davon gegen kleine Unternehmen mit fehlerhaften Datenschutzerklärungen oder unvollständigen Impressen. Die durchschnittlichen Kosten einer Abmahnung: 800 bis 3.000 Euro, bei Wiederholungsfällen deutlich mehr.

Seit Juni 2025 ist zudem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das für viele gewerbliche Websites Barrierefreiheit vorschreibt. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Deutschland: Die strengsten Regeln in der EU

Impressum (Pflicht nach § 5 TMG / § 5 DDG)

Datenschutzerklärung (Pflicht nach DSGVO Art. 13/14)

Cookie-Consent (Pflicht nach TTDSG § 25)

Barrierefreiheit (BFSG, seit 28. Juni 2025)

Österreich: Ähnlich streng, andere Gesetze

Österreich folgt der DSGVO wie Deutschland, hat aber eigene Rechtsgrundlagen:

Praxis-Tipp: Wer eine Website für den DACH-Raum betreibt, kann in der Regel mit einer deutschen Compliance-Konfiguration beide Märkte abdecken.

Schweiz: Überraschend liberal

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und hat mit dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG), das seit September 2023 gilt, einen eigenen Weg eingeschlagen:

USA: Fragmentiert und branchenabhängig

Die USA haben kein einheitliches Datenschutzgesetz auf Bundesebene. Stattdessen ein Flickenteppich aus Einzelgesetzen:

Praxis-Tipp: Wer US-Kunden hat, sollte mindestens eine Privacy Policy und einen Cookie-Banner haben — auch wenn letzterer bundesweit (noch) nicht Pflicht ist.

UK: Post-Brexit eigener Weg

Das Vereinigte Königreich hat die EU-DSGVO in nationales Recht überführt (UK GDPR + Data Protection Act 2018):

Praxis-Tipp: Wer DSGVO-konform ist, ist in der Regel auch UK-GDPR-konform. Die Unterschiede sind minimal und betreffen hauptsächlich den Datentransfer EU-UK.

Wie OBHOLZ SOLUTIONS Legal Compliance automatisiert

Bei OBHOLZ SOLUTIONS ist Legal Compliance kein nachträglicher Check, sondern ein fester Bestandteil der automatischen Qualitätssicherung. Jede Website durchläuft vor der Auslieferung einen mehrstufigen Compliance-Check:

Das Ergebnis: Jede Website, die wir ausliefern, ist ab dem ersten Tag rechtssicher. Keine vergessenen Pflichtangaben, keine fehlenden Cookie-Banner, keine Accessibility-Lücken.

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